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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Transportbegleitungen,
sowie für Ansuchen von Routengenehmigungen


  1. Allgemeines
    1. Unsere Angebote und Auftragsannahmen unterliegen den nachstehenden Bedingungen, welche durch Auftragserteilung des Kunden anerkannt werden.
    2. Die Auftragsannahme kommt auf Grund einer schriftlichen Bestellung zustande, die von uns zu bestätigen ist. Eine mündliche Auftragsannahme ist möglich, jedoch ist diese nicht rechtsverbindlich. Wird auf Grund einer mündlichen Bestellung ein Auftrag ausgeführt, unterliegt dieser ebenfalls unserer AGB.
    3. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen, sofern sie mit diesen Punkten in Widerspruch stehen. Sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir nicht noch einmal bei Vertragsabschluss widersprechen. Spätestens bei Beginn der Arbeiten gelten unsere Geschäftsbedingungen als angenommen. Ergibt sich nach unserem Ermessen vor oder während des Einsatzes unserer Fahrzeuge und Begleitorgane, dass ihr Einsatz eine Schädigung Dritter oder eines Rechtsträgers zur Folge haben kann, oder in der vorgesehenen Art und Weise aus diesen wesentlichen Gründen nicht durch- oder fortgeführt werden kann, so sind wir unter Ausschluss von Ersatzansprüchen jeglicher Art berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. Dies gilt auch bei Witterungseinflüssen und sonstigen höheren Gewalten. Das Entgelt wird dann anteilig berechnet. Wir sind berechtigt, bei der Durchführung des Auftrages andere Unternehmen einzuschalten. In diesem Falle haften wir nur für eine sorgfältige Auswahl derselben.
    4. Mündliche, von den besonderen und allgemeinen Bedingungen abweichende Zusagen, von wem und in welcher Art immer, bedürfen zur Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
    5. Falls zwischen Auftragserteilung und Ausführung Änderungen in der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers entstehen oder Umstände bekannt werden, welche die Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, sind wir berechtigt, entweder Vorauszahlungen zu verlangen oder vom Auftrag zurückzutreten.
  2. Pflichten des Auftraggebers
    1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche erforderliche Genehmigungen sowie Sicherheitsmaßnahmen (Absperrungen, Setzen von Parkverboten etc.) einzuholen, bzw. durchzuführen und einzuhalten. Des Weiteren hat sich der Kunde rechtzeitig mit den zuständigen Straßenerhaltern zwecks Absprache der Transportroute und Erkennung eventueller Hindernisse in Verbindung zu setzen und in Folge ist eine positive Zustimmung dieser erforderlich, dies gilt besonders auch für Gemeindestrassen und Privatgrundstücke. Eine nachweisliche Streckenerkundung seitens des Auftraggebers wird vorausgesetzt. Andernfalls halten wir uns das Recht vor, bei Bedarf und Notwendigkeit, diese zur Feststellung der Durchführbarkeit des Transportes bei voller Entlohnung selbst zu tätigen.
    2. Der Kunde hat alle seine Mitarbeiter (Kraftfahrer, Transportbegleiter, Hilfsorgane usw.) vor Antritt der Fahrt über die in der Routengenehmigung enthaltenen Auflagen zu informieren, insbesondere über Geschwindigkeitsbeschränkungen und allgemeine Fahrzeiten. Werden Anweisungen unserer Begleitorgane nicht befolgt oder ignoriert, halten wir uns das Recht frei, derartige Transporte bei voller Entlohnung abzustellen bzw. nicht weiter zu begleiten. Daraus resultierende XXX bzw. juristische Nachfolgen werden vom Kunden getragen. Ohne unsere Zustimmung darf der Auftraggeber dem von uns eingesetzten Personal keine Weisungen erteilen, die mit der direkten Begleittätigkeit im Zusammenhang stehen.
    3. Werden die in der XXX-genehmigung festgesetzten Abmessungen und Gewichte überschritten bzw. sind die Kennzeichen nicht dieselben wie in der Genehmigung, so kann dieser Transport bis zu einer Abänderung durch die jeweilige Landesregierung nicht durchgeführt werden. Allfällige Kosten für An- und Abfahrt bzw. Stehzeiten werden vom Auftraggeber getragen. Des Weiteren haftet der Kunde für den technischen Zustand der Transporteinheit.
    4. Bei Ansuchen von Routengenehmigungen verpflichtet sich der Kunde die Fahrzeugpapiere an uns zu übermitteln. Des weiteren versichert dieser, dass die Angaben der Wahrheit entsprechen und die vermerkten zulässigen Gesamtgewichte mit dem Inhalt der behördlichen Fahrzeugpapiere übereinstimmen. Bei Ansuchen um Dauerbewilligungen sind die Einzelgenehmigungsbescheide bzw. Typenscheine der Fahrzeuge (in Kopie) anzuschließen. Für die Bearbeitungsdauer bis zur Erteilung einer Genehmigung ist allzeit die jeweilige Landesregierung verantwortlich.
  3. Haftung
    1. Entsteht bei der Durchführung des Auftrages ein Schaden, so haften wir nur im Umfang der direkten Begleittätigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. Schäden an Personen und Sachgegenständen die durch die Transporteinheit (inklusive Ladung) verursacht werden oder an der Transporteinheit (inklusive Ladung) selbst entstehen, müssen immer durch den Kunden bzw. seine Versicherung getragen werden. Bei zweifelhaften Situationen haben sich die Mitarbeiter des Kunden zuvor selbst ein Bild über diese Situationen zu machen und selbständig vor Ort eine Entscheidung zu treffen.
    2. Eine Haftung ist für Schäden aller Art ausgeschlossen, die durch Nichteinhaltung von Terminen seitens des Kunden, durch Nichterteilung von Routengenehmigungen, durch Ausfall von Fahrzeugen (Verkehrsbehinderungen, Pannen etc.), Streik oder Straßensperren entstehen.
    3. Leisten andere Versicherer für einen Schaden Ersatz, so ist jede Haftung auch seitens unserer Bediensteten ausgeschlossen.
  4. Auftragsentgelt
    1. Das Auftragsentgelt berechnet sich vom Zeitpunkt der Abfahrt bis zur Rückkehr unseres Begleitfahrzeuges bzw. Begleitorganes in den Betrieb.
    2. Bei besonderen Abmessungen wird von uns ein Sonderzuschlag verrechnet. Des Weiteren werden Nachtarbeit durch einen Nachtzuschlag und Übernachtungen (max. Dauer von 8 Stunden) durch Übernachtungspauschale separat in Rechnung gestellt. Bei Samstags-, Sonntags- und Feiertagsarbeit halten wir uns das Recht vor, die entstandenen zusätzlichen Personalkosten weiter zu verrechnen.
    3. Unsere Rechnungen sind sofort nach Erhalt dieser zahlbar. Nur Zahlungsbedingungen die von uns direkt auf der Rechnung vermerkt werden, können einen längeren Zahlungszeitraum ermöglichen. Eine Aufrechnung gegen Schadenersatzansprüche oder eine Zurückbehaltung sind ausgeschlossen.
    4. Bei Auftragsrücktritt oder Terminabsage behalten wir uns vor, die entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.
    5. Angebote für Transportbegleitungen behalten eine Gültigkeit von 1 Monat ab Ausstellungsdatum und verstehen sich exkl. Mehrwertsteuer. Dieses Angebot bezieht sich auf XXX Angaben bzw. Informationen und ist daher in diesem Umfang gültig. Falls die zusätzlichen Kosten den Pauschalpreis um 10 % überschreiten, nehmen wir uns die Freiheit, diesen über den Pauschalpreis liegenden Aufwand in Rechnung zu stellen. Andererseits geben wir jede Vergünstigung an den Kunden weiter. Anfallende Übernachtungen werden, sofern nicht ausdrücklich im Pauschalpreis angeführt, separat verrechnet.
    6. Angebote für Routengenehmigungen, Polizeibegleitungen, Tunnelsperren etc. sind unverbindliche Richtpreise. Der Kunde verpflichtet sich zum vollen Kostenersatz auch bei unvorhergesehenen Kosten (höhere Bescheidgebühren, höhere Bescheidauflagen, unvorhergesehene Begleitstufe, unvorhergesehener Einsatz der Exekutive etc.).
    7. Das Entgelt für Ansuchen von Routengenehmigungen enthält nur die behördliche Einbringung des Antrages auf Landesebene, sowie alle Tätigkeiten um die Bewilligung zu erhalten. Erforderliche Streckenbesichtigungen sind dabei nicht enthalten und werden nach tatsächlichem Aufwand separat verrechnet.
    8. Bei nicht rechtzeitiger Bezahlung der Faktura werden Verzugszinsen in der Höhe von 1 % per Monat ab Fälligkeit in Anrechnung gebracht. Des Weiteren sind alle Entgelte die im Zuge des Mahnverfahrens entstehen zu bezahlen.
    9. Zahlungsbedingungen: 10 Tage nach Erhalt der Rechnung. Kein Skontoabzug.
  5. Gerichtsstand
    1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Vertragspartner Wels.

KAIBLINGER Ges.m.b.H – Transportbegleitung, 4642 Sattledt
01.01.2011
Kontakt
Jürgen Kaiblinger
Ziegeleistrasse 13
4642 Sattledt
Austria


+43 664 35 72 456
office [at] kaitrans [dot] at

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